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► Der Pfarrgemeinderat

Seit der Neuwahl im März 2022 sind die Pfarrgemeinderäte im Bistum Würzburg auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft angesiedelt. In den einzelnen Pfarreien werden sie von Gemeindeteams unterstützt, die sich um einzelne Angelegenheiten vor Ort kümmern. Zum Pfarrgemeinderat der Pfarreiengemeinschaft St. Antonius gehören 13 ehrenamtliche Mitglieder, die für vier Jahre gewählt sind.

► Die Kirchenverwaltung

ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet das Kirchenvermögen der jeweiligen Kirchenstiftung, sie beschließt den Haushalt und entscheidet in Verwaltungs- und Finanzfragen. Vorstand der Kirchenverwaltung ist der zuständige Pfarrer. Die übrigen Mitglieder der Kirchenverwaltungen wurden am 18.11.2018 neu gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

► Kirchenverwaltungen der Pfarreiengemeinschaft

► Gemeinsamer Finanzausschuss

Im Interesse aller arbeiten die Kirchenverwaltungen innerhalb der Pfarreiengemeinschaft in gutem Einvernehmen zusammen, informieren sich dabei wechselseitig über die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten und treffen Entscheidungen über gemeinsame finanzielle Beteiligungen. Dazu trifft sich der Gemeinsame Finanzausschuss nach Bedarf. Ihm gehören an: der Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft als Vorsitzender, die Kirchenpfleger bzw. Kirchenrechner der jeweiligen Kirchenverwaltungen und mit beratender Stimme ein*e Delegierte*r aus dem Gemeinsamen Ausschuss.

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